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07.07.2022, 21:30 Uhr
CDU-Kreistagsfraktion möchte die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen künftig auf Finanzbehörden übertragen
Die Landrätin soll sich für ein Modell der Verwirklichung der Unterhaltsansprüche durch Finanzbehörden nach dem Vorbild von NRW und Bayern einsetzen
 
 Northeim. In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit stand das Thema der Ausführung des Unterhaltvorschussgesetztes auf der Tagesordnung. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, dass es Kindern von bspw. Vätern, welche die Unterhaltszahlungen verweigern, ermöglicht, durch das Jugendamt des Landkreises einen Vorschuss auf diesen Unterhalt zu bekommen. Das Jugendamt erwirbt dann durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses an das Kind einen Anspruch auf Zahlung der entspr. Summe gegen den unterhaltsverweigernden Elternteil.

In der Praxis ergibt sich jedoch das Problem, dass der Anspruch des Jugendamtes gegen die unterhaltsverweigernden Elternteile, häufig aufgrund bürokratisch-formaler Hindernisse nicht durchsetzbar ist und der Landkreis „auf den Kosten sitzen bleibt“. Um diesem Problem künftig einen Riegel vor zu schieben beschäftigte sich der Fachausschuss mit alternativen Konzepten zur Unterhaltsrückforderung der Jugendämter. Insbesondere in NRW und Bayern gibt es hierzu ein in der Praxis erfolgreiches Konzept: „In diesen Bundesländern wird der Anspruch des Jugendamtes auf Rückforderung der Unterhaltssumme gegen den Elternteil an die Finanzbehörden abgetreten. Diese haben nicht nur eine umfassender ausgestaltete rechtliche Handhabe, sondern zumeist auch schon die nötigen Informationen“, erklärt Hans-Dietmar Kreitz, stv. Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. 

Dieses praxiserprobte Verfahren ermögliche nach Ansicht der CDU-Kreistagsfraktion eine Effizientere Abwicklung des Anspruchs des Jugendamtes, ohne die Kreisverwaltung zusätzlich in ihren Kapazitäten zu beanspruchen. Deshalb unterstütze die CDU-Kreistagsfraktion die Forderung, dass sich die Landrätin über den niedersächsischen Landkreistag für eine entsprechende Regelung, wie es sie in NRW und Bayern bereits gibt, auch für das Land Niedersachsen einzusetzen: „Wir sehen hier die Möglichkeit, Rückgewähransprüche effizienter durchzusetzen und somit die Kreisverwaltung in diesem Punkt zu entlasten um mehr Kapazitäten für andere Aufgaben frei zu machen“, meint Kreitz abschließend. 

aktualisiert von David Artschwager, 07.07.2022, 21:31 Uhr

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